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Flaggen

Quelle: Die Deutsche Kriegsmarine 1935-1945 Band 4 Siegfried Breyer / Gerhard Koop
Nr. Bezeichnung Gesetzt von - bis Bemerkungen
1 Nationalfahne schwarz-rot-gold 1919-1933 Wurde nur an Land gesetzt, alle Fahnen, die an Bord von Schiffen wehen, werden als Flaggen bezeichnet
2 Nationalflagge schwarz-weiß-rot 1.4.1868-1922 Als Heckflagge auf Handelsschiffen, von 1922 mit schwarz-rot-goldenem Obereck, ab 1933 wieder ohne dieses Obereck. War Anfangs neben (3) geduldet.
3 Nationalflagge 1933-1935 Zusätzlich an der Steuerbord-Signalrah auf Handelsschiffen gesetzt. Ab 1935 allein gültige Flagge auf Handelsschiffen, mit dem 5.Oktober 1935 auch als Göschflagge auf den Kriegsschiffen
4 Handelsflagge 1935-1945 Gesetzt auf Handelsschiffen, deren Kapitän Reserveoffizier der Kriegsmarine war.
5 Reichskriegsflagge 1.10.1867-1.1.1922 Am 1.Oktober 1867 erstmalig gesetzt für die Norddeutsche Bundesmarine mit geringen heraldischen Änderungen des Adlers (1892) und des Balkenkreuzes (1903) auch für die Kaiserliche Marine gültig. Ab 1922 auf Kriegsschiffen zu besonderen Anlässen, wie 31.Mai jeden Jahres, gesetzt. Geführt als Heckflagge oder an der Gaffel im hinteren Masttopp.
6 Gösch der Reichskriegsflagge 1871-1.1.1922         15.3.1933-7.11.1935 Geführt auf dem Vorsteven oder Bugspriet.
7 Reichsdienstflagge 1871-1935  
8 Reichskriegsflagge 1.1.1922-15.3.1933 Vom 15.März 1933 bis 7.November 1935 wurde diese Flagge und (9) dann ohne das schwarz-rot-goldene Obereck geführt.
9 Gösch zur Reichskriegsflagge 1.1.1922-15.3.1933  
10 Reichskriegsflagge 7.11.1935-9.5.1945  
11 Reichsdienstflagge 1935-1945  
12 Standarte des Reichspräsidenten 1919-1934  
13 Flagge des Reichswehrministers 1920-1933  
14 Standarte des Reichswehrministers 1933-1935  
15 Standarte des Führers und Reichskanzlers 1934-1945 Gesetzt im Großtopp
16 Flagge eines Generalsadmirals 1936-1945 Gesetzt im Großtopp
17 Flagge eines Generalsadmirals 1936-1939 Als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, gesetzt im Großtopp.
18 Flagge eines Großadmirals 1939-1945 Gesetzt im Großtopp
19 Flagge eines Admirals   Gesetzt im Großtopp
20 Flagge eines Vizeadmirals   Gesetzt im Vortopp
21 Flagge eines Konteradmirals   Gesetzt im Kreuztopp
22 Stander eines Kommodore bis 1945 Gesetzt im Großtopp, wenn als Dienstalterstander gesetzt, dann an der obersten Signalrah oder an der Marsrah.
23 Flottillenstander, später Führerstander bis 1945 Gesetzt im Großtopp (im Marinejargon auch als "Badehose" bezeichnet)
24 Divisionsstander, später Flottillenstander, ehemals Halbflottillenstander, aber auch Gruppenstander bis 1945 Als Divisions-, Flottillen- bzw. Halbflottillenstander im Großtopp, als Gruppenstander an der oberen Signalrah wehend.
25 Kommandantenwimpel   Gesetzt im Großtopp